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Durchführung von Energieaudits im Raum Halberstadt und Magdeburg

Unsere Leistungen rund um Energieaudit DIN EN 16247-1

Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Großunternehmen bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden. Dieses muss, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt und nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden überwacht werden.

Die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (Energiedienstleistungsgesetz, kurz EDL-G). Am 22. April 2015 trat die novellierte Fassung des EDL-G in Kraft. In den Paragrafen 8 bis 8d EDL-G findet sich nunmehr die Grundlage der Verpflichtung von Nicht-KMU zur Durchführung periodischer Energieaudits. Jetzt sind wir an der Reihe! Gerne führen wir vom Ingenieurbüro Neubert in Halberstadt und Magdeburg bei Ihnen ein Energieaudit durch.

Inhalte und Kriterien eines Energieaudits

Ein Energieaudit umfasst die technische Aufnahme und wirtschaftliche Bewertung von Energieeinsparmaßnahmen in Ihrem Unternehmen sowie die wirtschaftliche Bewertung von Energieerzeugungsanlagen (u.a. PVA, BHKW). Auch eine Lastganganalyse ist Teil der Maßnahmen, die wir durchführen. Zudem bewerten wir die Energiebeschaffung und geben wichtige Tipps, wie Sie gesetzlichen Steuern und Abgaben reduzieren können.

Energieauditen

Kriterien:

  • Alle Großunternehmen
  • Unternehmen der öffentlichen Hand
  • Produzierendes Gewerbe
  • Wohnungswirtschaft
  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Mehr als 50 Mio. € Umsatz
  • Keine kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
  • Verpflichtung gem. EDL-G
  • Alle 4 Jahre (2015, 2019, 2023, 2027,...)

Sie können sich in den Kriterien wiederfinden? Dann sollten Sie ein Energieaudit durchführen lassen, um ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu umgehen. Als professionelle Energieauditoren stehen wir dafür Ihre erste Anlaufstelle. Beauftragen Sie uns!

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